Asbest ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, die an vielen Stellen der Erde in der Erdkruste eingebettet sind. Die Faser des Magnesioriebeckits oder Krokydoliths aus der Gruppe der Hornblenden (auch Blauasbest genannt) ist bläulich, die Faser des Klinochrysotils (Serpentingruppe) ist weiß oder grün.
Weitere zum Asbest zählende Minerale sind Grunerit (Amosit, Brauner Asbest), Anthophyllit und Aktinolith. Chrysotil, auch Weißasbest genannt, fand die technisch weitaus breiteste Anwendung. Asbest wurde auch „Wunderfaser” genannt, weil es eine große Festigkeit besitzt, hitze- und säurebeständig ist, hervorragend isoliert und verwoben werden kann.
Mit diesen Voraussetzungen konnte sich Asbest in der Schifffahrtsindustrie, Isolationsindustrie der Bauindustrie und der Autoreifenindustrie durchsetzen. Aufgrund der inzwischen eindeutig festgestellten Gesundheitsgefahren, die von Asbest ausgehen, ist der Einsatz heute in vielen Ländern verboten, unter anderem in der ganzen EU und der Schweiz. Asbest stellt heute primär ein Entsorgungsproblem dar.
Heutige Gefahren und Umgang
Auch heute begegnet man Asbest in vielen Bauteilen:
Eternit (Dach-Eindeckungen und Außenwandverkleidungen) Asbest-Platten, zum Beispiel Zwischenlagen unter Abzweigdosen und Vorschaltgeräten in älteren Holzgebäuden Asbest in älteren Elektrogeräten (Kohlebogenlampen, Thermoelemente, Temperaturmesswiderstände, Hochlastwiderstände, Heizwiderstände, HH-Sicherungselemente usw.)
Asbest als Bestandteil von Bremsbelägen und Dichtungen
Asbest kann an seiner grauen Farbe, seiner faserigen Struktur oder an dem Herstellungszeitraum der Gebäude, Bauteile und Geräte identifiziert werden. Er kann andernfalls mit den später verwendeten Ersatzstoffen (Glasfasern, Gesteinsmehl-Platten, Mineralfasern) verwechselt werden.
Folgende Maßnahmen sind für die nicht-professionelle Begegnung mit Asbest hilfreich:
Abriss nur, wenn nötig
mit Staubschutzmaske
unter Verwendung von Wasser (schlägt den Staub auf die Erde nieder)
Elektrogeräte nicht oder nur unter Wasser zerlegen
Lagerung und Transport feucht und in staubdichten Beuteln
wenn Entsorgung nicht möglich:
Binden mit Einlassgrund (Schnellgrund)
Überstreichen und Kennzeichnen Wenn möglich, Arbeiten draußen ausführen - professionelle Firmen besitzen für Innenarbeiten geeignete Absauggeräte, andernfalls ist die Sicherheit in Gebäuden langfristig nicht mehr gegeben.
Asbestsanierung in Gebäuden
Asbestsanierung Asbestentfernung beim Rückbau des Palastes der Republik Asbestsanierungen sind sehr aufwendig. Das nebenstehende Bild zeigt Arbeiten an einer asbestbehandelten Stahlkonstruktion.
Solche Konstruktionen tragen relativ dünne Betondecken, müssen aber im Fall eines Brandes vor Hitze geschützt werden. Dazu wurden sie früher mit Asbestfasern eingehüllt. Auf dem Bild zu sehen ist die freigelegte Stahlkonstruktion mit dem flockig aufgetragenen Asbest. Dieser wird nun in Handarbeit von der Konstruktion gelöst und durch ein Saugsystem entfernt.
Nach der vollständigen Entfernung der Fasern lässt man das Gebäude mehrere Tage lang ruhen, so dass sich alle in der Luft befindlichen Fasern setzen können. Nach der Reinigung der Böden werden Messungen durchgeführt. Erst wenn die Grenzwerte unterschritten werden, kann das Gebäude wieder normal betreten werden. Im Falle dieser Asbestsanierung wird die Stahlträger-Konstruktion mit einer im Brandfall aufschäumenden Farbe versehen – sie erfüllt den gleichen Zweck wie die in den 1960er Jahren aufgetragene Asbestumhüllung.
Für die Sanierungen gilt in Deutschland die TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe: Asbest). Da die Beschädigung von Asbestprodukten zur Freisetzung der Fasern führt, muss die Sanierungsbaustelle in Gebäuden staubdicht von der Umgebung abgeschottet werden. Der Innenbereich muss während der Arbeiten unter Unterdruck gehalten werden. Die Arbeitsbereiche dürfen nur über Schleusensysteme betreten und verlassen werden.
Nach der Gefahrstoffverordnung dürfen Abbruch- und Sanierungsarbeiten an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, nur von Unternehmen durchgeführt werden, die von den Behörden der jeweils zuständigen Bundesländer zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind.
Entsorgung
Die aktuell europaweit geltende Abfallverzeichnis-Verordnung stuft asbesthaltigen Abfallstoffe als gefährlichen Abfall (Kennzeichnung mit * des AVV-Schlüssels) ein, die als gefährlich nach der Nachweis-Verordnung eingestuft werden. Folgende Abfallgruppen in Verbindung mit Asbest werden in der Verordnung genannt:[4]06 07 01* Asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse 06 13 04* Abfälle aus der Asbestverarbeitung 10 13 09* Asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement 16 01 11* Asbesthaltige Bremsbeläge 16 02 12* Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten 17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält 17 06 05* Asbesthaltige Baustoffe Das Abfallgesetz stellt der Abfallablagerung auf einer Deponie die Abfallverwertung (falls möglich) voran. Nach dem praktisch absoluten Verbot der Nutzung von Asbest in Deutschland im Jahr 1993 trat die Frage nach einer geordneten Entsorgung auf. Auf den meisten Deponien durfte Asbest nicht angenommen werden, weil diese Substanz nicht im Entsorgungskatalog verzeichnet war. Dadurch stiegen die Entsorgungspreise für asbesthaltiges Material auf das 6- bis 10-fache des bis dahin üblichen Preises an, was die Entwicklung von Entsorgungsverfahren durch Forschung und Industrie interessant machte. So wurden vier unterschiedliche Abfallverwertungsverfahren erarbeitet, aus denen sich dann noch Mischtypen bildeten.
Mechanische Zerkleinerungsverfahren, die davon ausgingen, dass bei hinreichender Zerkleinerung der Fasern (unter 1 µm Faserlänge) die Gefährdung ausgeschlossen werden konnte. Die Verfahren funktionierten mit reinem Asbest gut, bei dem bei der Asbestentsorgung anfallendem inhomogenem Gemisch versagten die Mühlen jedoch.
Thermische Verfahren, Verglasung, die den Asbest auf Temperaturen oberhalb seines Umwandlungspunktes bringen und damit ein anderes nichtfaseriges Material erzeugen wollten. Das meiste Know-How brachten hier die Glasofen-Bauer und die Drehrohrspezialisten mit. Die Glasofenbauer scheiterten an der Inhomogenität des angelieferten Abfalls, der zur Bildung nicht vorhersehbarer Mineralien und damit zur Zerstörung der Öfen führte. Wesentlich weiter kamen die Drehrohrofenbetreiber, sie konnten Anlagen im Betrieb vorführen. Da die Genehmigungsbehörden auch reichlich unsicher waren, stellten sie unerfüllbare Forderungen wie Fasergehalt Null in der Abluft, was dann zur Aufgabe dieser Entwicklungen führte. Ein in Frankreich entwickeltes Plasma-Schmelzverfahren funktionierte wohl im Pilotbetrieb recht gut, erwies sich aber als extrem teuer.
Beim so genannten Tempern wird den Asbestfasern das Kristallwasser entzogen. Danach lassen sich die Fasern durch mechanische Beanspruchung (z.B. mörsern) leicht zerstören. Dieses Verfahren wurde in Hockenheim in einem alten Ziegeleiofen (Tunnelofen) praktisch erprobt. In der Aufwärmphase können jedoch bei Verunreinigungen Dioxine entstehen. Ob die Fasern tatsächlich zerstört werden, hängt von vielen Parametern wie Brenndauer, Temperatur, Zuladung, Packungsdichte ab und ist nur sehr aufwändig zu kontrollieren. Der hohe Energiebedarf und CO2-Ausstoß macht dieses Verfahren ökonomisch und ökologisch fragwürdig. Die Betreiberin der Anlage ist insolvent, der Nachfolgerin wurde wegen Genehmigungsverstößen der Betrieb untersagt, Strafverfahren laufen.
Chemische Verfahren, die auf der Anwendung Fluorid-haltiger Säuren aufbauten. Sie hatten die gleichen Probleme wie die anderen Verfahren mit der Inhomogenität des asbesthaltigen Abfalls, konnten aber nach mehreren Jahren die Genehmigung der Behörden für den Betrieb der Anlage innerhalb eines großen Chemiewerkes erlangen. Jedoch zog hier der Stadtrat seine vorher erteilte Genehmigung zurück.
Einbindungsverfahren, die den Abfall komplett in Zement oder andere Bindemittel einarbeiteten, in Fässer gossen und die Fässer dann vorzugsweise untertage deponierten. Diese Verfahren hatten als alleinigen Vorteil, schnell zur Verfügung zu stehen, denn der Asbest wird dadurch nicht vernichtet, und billig ist auch diese Variante nicht. Dieses Verfahren ist üblich bei der Entsorgung von schwach gebundenem Asbest. Keines dieser Verfahren hat sich als optimal herausstellen können, sodass für die Entsorgung asbesthaltiger Abfälle nach heutiger Sicht nur über DK I oder DK II-Deponien (Hausmülldeponien) laufen kann, oder über örtliche Recyclinghöfe, die den Asbestzement dann zur Deponie bringen. Auf der Deponie werden die in "Big Bags" verpackten asbesthaltigen Abfälle abgelagert. Der Preis richtet sich in Deutschland nach der jeweiligen Gebietskörperschaft und ist recht unterschiedlich. Größere Mengen asbesthaltigen Abfalls müssen dem Deponiebetreiber frühzeitig gemeldet werden.